Bitte beachten Sie:
Wir gehen davon aus, dass das Auszugsdatum als Vertragsende gelten soll.
Sollte das von Ihnen angegebenen Auszugsdatum in der Vergangenheit liegen, beachten Sie bitte, dass auf Grund gesetzlicher Fristen Ihr Auszug erst zum nächstmöglichen Termin in der Zukunft bearbeitet werden kann. Das genaue Datum können Sie Ihrer Schlussrechnung entnehmen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Zählerstände nach Wohnungsübergabe unter: www.energiewerke-dh.de/umzug-zaehlerstand.
Sollten Sie uns keinen Zählerstand mitteilen, so wird dieser vom zuständigen Messstellenbetreiber geschätzt und ist Grundlage für die Abrechnung.