Ihr Kundenportal für Strom
Hier finden Sie alles Wichtige rund um Ihren Stromvertrag.
Selbstverständlich geben wir die Gas-Soforthilfe sowie die Strom- und Gaspreisbremse vollumfänglich weiter.
Aus technischen Gründen wird Ihr Dezember-Abschlag als Fälligkeit angezeigt. Wenn Sie sich für die Zahlung per Einzugsermächtigung entschieden haben, müssen Sie nichts weiter tun. Der Abschlag wird nicht eingezogen.
Wenn Sie Einzelüberweisungen vornehmen oder einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen Sie den Dezember-Abschlag für Gas nicht überweisen.
Sollten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erwarten, so kann es aufgrund der technischen Umsetzungen der Soforthilfe und Preisbremsen zu Verzögerungen kommen.
Wichtiger Hinweis: Weitere Informationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung erhalten Sie auf unserer Webseite.
Wichtiger Hinweis:
Ihr Onlineservice ist vom 31.03.2023 bis 03.04.2023 eingeschränkt verfügbar. Sie können die Online-Prozesse weiterhin nutzen, diese werden jedoch zeitversetzt verbucht und sind ab dem 4. April 2023 in Ihrem Portal ersichtlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!