Umzugservice - Ganz einfach Strom ummelden
Sie ziehen um? Gerne beliefern wir Sie an Ihrer neuen Adresse in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim mit Strom.
Hier können Sie ganz einfach Ihren Umzug für Strom melden! Sind Sie bereits Kunde bei den Energiewerken Dannstadter Höhe, prüfen wir gerne, ob Ihr aktueller Stromtarif in Ihrem neuen Zuhause verfügbar ist.
Allgemeine Infos zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Wohnung finden Sie auf der Website der Verbandsgemeinde.

Folgende Daten werden für einen Umzug benötigt!
- Ihre persönlichen Daten
- Vertragskontonummer
(falls Sie bereits Kunde bei uns sind) - Ihre bisherige und neue Anschrift
- Zählernnummer und Zählerstand bei der Schlüsselübergabe
- Name und Anschrift des Vermieters
Wählen Sie den für Sie passenden Umzugsservice!
Egal ob Sie ganz neu in der Region, oder bereits Kunde bei uns sind. Hier können Sie ganz einfach Ihren Strom ummelden.
Einzug
Sie möchten in Ihrer neuen Wohnung von uns mit Energie versorgt werden?
Unsere Angebote finden Sie im Tarifrechner. Dort können Sie auch direkt Ihren Vertrag abschließen.
Einzug
Bitte halten Sie bereit:
- Geschätzte Verbrauchsmenge pro Jahr (in kWh)
- Neue Adresse
- Zählernummer
Umzug
Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim um und beziehen bereits Energie von uns?
Melden Sie in einem Zug Ihre alte Wohnung ab und Ihre neue Wohnung an.
Umzug
Auszug
Sie ziehen aus und möchten Ihren Vertrag kündigen? Hier können Sie sich ganz einfach abmelden.
Gerne würden wir Sie weiter mit Energie beliefern.
Unsere Angebote finden Sie im Tarifrechner.
Auszug
Bitte halten Sie bereit:
- Vertragskontonummer
- Bisherige Adresse
- Zählernummer
- Name der Nachmieter oder Eigentümer
Fragen zu Ihrem Umzug
Daten bei Einzug
- Geschätzte Verbrauchsmenge pro Jahr (in kWh)
- Neue Adresse
- Zählernummer der neuen Adresse
- Einzugsdatum
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung
Daten bei Umzug
- Vertragskontonummer
- Bisherige und neue Adresse
- Zählernummer der bisherigen und der neuen Adresse
- Auszugs- und Einzugsdatum
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige und die neue Wohnung
Daten bei Auszug
- Vertragskontonummer
- Bisherige Adresse
- Zählernummer der bisherigen Adresse
- Auszugsdatum
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige Wohnung
- Name der Nachmieter oder Eigentümer
Am einfachsten melden Sie Ihren Umzug über unseren Umzugsservice auf unserer Homepage. Gerne können Sie uns Ihren Umzug auch telefonisch oder per Mail mitteilen. Bitte nennen Sie uns hierzu alle notwendigen Daten, wie aufgeführt unter "Welche Daten muss ich bei einem Umzug angeben?"
Der Abschlag verteilt den erwarteten jährlichen Rechnungsbetrag auf monatliche Abschläge - in der Regel auf 11 Monate. Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- durchschnittlicher zu erwartenden Jahresverbrauch
- Länge des Abrechnungszeitraumes
- aktuell gültige Preise
- jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen
Berechnung:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
* aktueller Arbeitspreis (brutto)
+ Jahres-, Grundpreis (brutto)
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Als gesetzlich bestimmter Grund- und Ersatzversorger stellen wir in unserem Versorgungsgebiet eine dauerhafte Energieversorgung sicher. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu Stande, sollten Sie keinen anderen Tarif bei uns buchen. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richten Energietarifs.
Nein,
die Versorgung wird auf Grund eines Mieterwechsels nicht unterbrochen. Eins ist dennoch wichtig, dass Sie sich für die Energieversorgung bei uns anmelden, sodass eine Abgrenzung des verbrauchten Stroms zwischen Ihnen und dem Vor- oder Vermieter gewährleistet ist.
Ja,
Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Sollte Ihnen der Name des Nachmieters nicht bekannt sein, teilen Sie uns bitte den Namen des Eigentümers der Wohnung mit.
Sie ziehen innerhalb der Verbandsgemeinde Dannstadt Schauernheim um? Dann können Sie Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen. Nutzen Sie hier einfach unseren Umzugsservice.
Sie ziehen außerhalb der Verbandsgemeinde um? Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen einen Tarif anbieten können.
Kommen Sie einfach uns zu.
Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Zur Hilfe beim Ablesen finden Sie hier eine Anleitung.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Melden Sie uns daher bitte Ihren Umzug spätestens 4 Wochen nach Umzugstermin.
Achtung: Bei intelligenten Messsystemen ist eine nachträgliche Umzugsmeldung nicht möglich. Bitte melden Sie uns in diesem Fall Ihren Umzug rechtzeitig, im Idealfall 4 Wochen vorher.
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur. Diese Änderungen basieren auf § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetz und der EU-Richtlinie 2019/944.
Demnach muss der TECHNISCHE Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Der Wechselvorgang wird damit in einem Teilbereich erheblich beschleunigt.
Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen von Stromverträgen sind NICHT mehr möglich. Umzüge müssen daher frühzeitig gemeldet werden.
- Für Sie bedeutet dies eine schnellere Abwicklung der An-, Ab- bzw. Ummeldung, wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten.
- Der gesamte Wechsel dauert jedoch länger als 24 Stunden, da vor der technischen Verarbeitung grundsätzlich noch weitere Schritte nötig sind und die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages zu berücksichtigen sind.
- Nein, an den Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrages ändert sich nichts.
- Ein vorzeitiger Vertragswechsel ist nicht möglich.
- Wir empfehlen, den Umzug so früh wie möglich zu melden sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist auch wenn der Einzugs- bzw. Auszugszählerstand nicht bekannt und Schlüsselübergabe noch nicht erfolgt ist.
- Idealerweise melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Kurz gesagt, um Kosten zu sparen, denn …
- wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen und Sie zahlen weiterhin auch für den dortigen Stromverbrauch. Außerdem riskieren Sie, weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung aufzukommen – selbst, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
- wenn Sie Ihren Einzug nicht melden, werden Sie an Ihrer neuen Adresse von dem örtlichen Grundversorger zu dessen allgemeinen Preisen mit Strom versorgt. Diese sind in der Regel höher als die von Sondertarifen.
Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich und Sie müssten bei einer verspäteten Meldung die o.g. Mehrkosten tragen bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Ihren Umzug können Sie ganz einfach über unseren Umzugsservice bzw. Preisrechner melden.