Mitteilung vom

Strompreisbremse ab Januar 2023

Die Entlastung kommt automatisch bei den Kundinnen und Kunden der Energiewerke Dannstadter Höhe an
Am 16.12. hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Die Energiewerke Dannstadter Höhe (EWD) wollen die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse schnell umsetzen und dafür sorgen, dass die Hilfen pünktlich bei ihren Kundinnen und Kunden ankommen. Der regionale Versorger begrüßt die Entlastung: „Das ist eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucher, für uns jedoch bedeutet dies gewaltige Kraftanstrengungen“, erklärt EWD-Geschäftsführer Sebastian Körner. Die Strompreisbremse greift ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Entlastung erfolgt automatisch
Kundinnen und Kunden der EWD müssen nichts tun, um von den Entlastungen für Strom zu profitieren. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Alle Entlastungen erfolgen automatisch.

Umsetzung ist ein Kraftakt
Die Umsetzung der Preisbremsen bedeutet für die EWD einen erheblichen Aufwand. „Wir müssen beispielsweise die Zahlungsläufe aller Stromkunden anpassen“, erklärt Körner. „Seit Wochen bereiten wir alles vor und unsere Mitarbeiter arbeiten derzeit an der Belastungsgrenze, damit die Entlastungen fristgerecht bei allen unseren Kundinnen und Kunden ankommen.“ Die EWD bitten ihre Kundinnen und Kunden aufgrund der derzeit hohen Auslastung des Kundenzentrums um Verständnis für längere Wartezeiten am Telefon und bei der Beantwortung schriftlicher Fragen.
„Uns ist bewusst, dass gerade einkommensschwache Haushalte die gestiegenen Energiepreise nicht so einfach wegstecken können. Auch deshalb ist die Preisbremse dringend notwendig“, so Körner. Er weist aber auch auf die Ursachen hin: „Für die Strompreis-Entwicklung sind die seit Sommer 2021 enorm gestiegenen Einkaufspreise an den Energiemärkten verantwortlich.

So funktioniert die Strompreisbremse
Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Bei Strom ist der Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser Preis versteht sich brutto, inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde seinen aktuellen Vertragspreis.
Die Preisbremse gilt zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist zu erwarten. Unter www.energiewerke-dh.de erklärt das Unternehmen das Vorgehen und stellt weitere Informationen zur Verfügung.
Eine befristete Strompreisbremse wird ab Januar 2023 ebenfalls der Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 13 Cent gedeckelt für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge.

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