Mitteilung vom

Strompreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, aus Mitteln des Bundes finanziertes, Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar und zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Kundinnen und Kunden der Energiewerke Dannstadter Höhe (EWD) brauchen sich um nichts zu kümmern. Der regionale Versorger wird die Strompreisbremsen bei den neuen Abschlägen berücksichtigen und rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Kundinnen und Kunden konkret auswirken.

Einfach erklärt, funktioniert die Strompreisreisbremse wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. Der genannte Preis versteht sich brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen.

Die Preisbremse soll die stark angestiegenen Strompreise abfedern. Allerdings liegt der Strompreis trotzdem deutlich über dem Preis der letzten Jahre. Deshalb ist es sehr wichtig, weiterhin so viel elektrische Energie wie möglich einzusparen, auch wenn ein Großteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Kunden erhalten für 80 % ihres prognostizierten Strom-Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde muss der Vertragspreis bezahlt werden.

Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zur Strompreisbremse